Tätigkeitsfelder als psychologische Sachverständige
Im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren werden Gutachten hauptsächlich zu folgenden Fragestellungen von mir erstellt:
- Familienpsychologische Sachverständigengutachten bei Sorge- und Betreuungsregelungen/ Umgangsrechtsfragen bei Trennung und Scheidung
- Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs bei Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB, Fragen zur Erziehungsfähigkeit bei z.B. Vernachlässigung, Misshandlung, psychischem und/oder physischem Missbrauch, Alkohol-/Drogenkonsum, etc.)
- Möglichkeit der Rückführung eines Kindes in die Herkunfts-/Ursprungsfamilie aus einer Fremdunterbringung (u.a. Pflegefamilie, stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung) oder aus einer Verwandtschaftspflege
- Regelung des Umgangs des Kindes mit anderen Bezugspersonen
Nach Vorgabe des Gerichts wird vor allem bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten gemäß § 163 FamFG auf elterliches Einvernehmen hingewirkt.
Der diagnostische Prozess im Verlauf einer familienpsychologischen Begutachtung erfolgt mehrstufig, hypothesengeleitet und stets am Kindeswohl orientiert. Ziel ist die Beantwortung der gerichtlichen Beweisfrage (n) auf der Grundlage fachlich anerkannter -wissenschaftlich fundierter- Methoden und unter Berücksichtigung entwicklungs-psychologischer, bindungsbasierter und systemischer Aspekte. In der Regel umfasst dies folgende Vorgehensweise:
- Auftragsklärung und Aktenanalyse nach psychologischen Gesichtspunkten
- Explorationen mit allen beteiligten Erwachsenen und Kindern
- Explorationsergänzender Einsatz testpsychologischer Verfahren (falls indiziert)
- Hausbesuche im gewohnten Umfeld des Kindes/der Kinder zur Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung (Bindungsdiagnostik) zwischen Kindern und relevanten Bezugs-/Betreuungspersonen
- Einholung von Angaben fachlicher/beteiligter Dritter (u.a. Schule, Kindertagesstätte, Therapeuten, Ärzten, Kliniken, eingesetzten öffentlichen Hilfen)
Tätigkeitsfelder als psychologische Diagnostikerin
Als Psychologin (Master of Science) und Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilprG) bin ich berechtigt, psychologische Diagnosen zu stellen und entsprechende fachliche Einschätzungen sowie Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Die diagnostischen Verfahren werden nach aktuellen wissenschaftlichen Standards durchgeführt und dienen als fundierte Grundlage für weitere therapeutische, pädagogische oder beratende Schritte.
Ablauf der Diagnostik:
Vor der Testung besteht selbstverständlich die Möglichkeit eines unverbindlichen Beratungsgesprächs, in dem wir gemeinsam klären, welche Fragestellung vorliegt und welche diagnostischen Verfahren sinnvoll sein könnten.
Die Testtermine können zeitnah und effizient vereinbart werden. Die Durchführung der Testverfahren erfolgt in ruhiger, wertschätzender und konzentrierter Atmosphäre.
Nach Abschluss der Diagnostik erhalten Sie:
- einen ausführlichen schriftlichen Befundbericht
- bei Bedarf eine persönliche Besprechung der Ergebnisse und weitere Erläuterung von Handlungsempfehlungen